Rechtsanwalt Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Strafrecht ist es von größter Wichtigkeit SOFORT Kontakt mit seinen Anwalt aufzunehmen – Das goldene Gebot ist hier: Schweigen! Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen oder belastenden Schlüsse gegen Sie gezogen werden.“Gott lässt dem Gerechtigkeit widerfahren, der schweigt”
Dieser schnelle Kontakt kann sehr frühzeitig spürbar und entscheidend negative Folgen vom Mandanten abwenden. Bitte beachten Sie: Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, sollten Sie VORHER eine Online Akteneinsicht beauftragen!
Rechtschutzversicherung
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, bitten wir Sie, alle Rechtsschutzversicherungsunterlagen an Ihren Anwalt weiterzugeben. Die Rechtsschutzversicherung kommt bei Verkehrsstraftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten für die Kosten der Verteidigung und des Verfahrens auf. Stellt sich später heraus, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde, so entfällt der Versicherungsschutz nachträglich, so dass sie später von der Versicherung für die bereits erbrachte Leistung in Regress genommen werden können. Bitte beachten Sie: Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, sollten Sie VORHER eine Online Akteneinsicht beauftragen!
Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren wird in der Regel durch die Polizei durchgeführt. Dabei wird der Beschuldigten von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen. Im Rahmen dieser Vernehmung wird der Beschuldigte hinsichtlich des Tathergangs befragt. Sind Sie Beschuldigter, so besteht für Sie keine Verpflichtung, zur Vernehmung zu erscheinen. Sollten Sie freiwillig aussagen wollen, so sollten Sie sich unbedingt vor der Aussage von Ihrem Anwalt beraten lassen. Bitte beachten Sie: Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, sollten Sie VORHER eine Online Akteneinsicht beauftragen!
Wurden Sie von der Staatsanwaltschaft geladen, so müssen Sie erscheinen. Auch hier müssen Sie als Beschuldigter aber keine Angaben zur Sache zu machen. Sie müssen bei der Staatsanwaltschaft lediglich Ihre Personalien angeben. Entscheiden Sie sich, bei der Staatsanwaltschaft Angaben machen zu wollen, sollten Sie sich vorher kurz von Ihrem Anwalt beraten lassen.
Während des Ermittlungsverfahrens ist die Polizei berechtigt, zur Identitätsfeststellung Ermittlungen im Wohnbereich, der Nachbarschaft und auch bei Ihrer Arbeitsstelle durchzuführen.
Bitte beachten Sie: Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, sollten Sie VORHER eine Online Akteneinsicht beauftragen!
Zeuge
Sind Sie Zeuge in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, so besteht nur in Ausnahmefällen für Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht liegt z.B. vor, wenn Sie mit dem Beschuldigten verwandt, verschwägert, verlobt oder verheiratet sind. Ferner besteht auch für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Grundsätzlich ist jedoch niemand verpflichtet, eine Aussage zu machen, die ihn selbst (strafrechtlich) belastet.
Ordnungswidrigkeitenverfahren
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren wird der Verdächtige „Betroffener“ genannt. Die Bußgeldbehörde kann bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid erlassen. Ist noch kein Bußgeldbescheid ergangen, so besteht unter Umständen für Ihren Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Frist nicht erst mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem Sie den Bußgeldbescheid gelesen haben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde, d.h. der Postbote den Bescheid bei Ihnen abgegeben oder die Benachrichtigungskarte in Ihren Briefkasten eingeworfen hat. Sollten Sie wegen einer Urlaubsabwesenheit die Frist verpasst haben, so besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des Verfahrens zu beantragen. Dieser Antrag ist jedoch ebenfalls fristgebunden. Nehmen Sie daher unverzüglich Kontakt mit Ihrem Anwalt auf. Wurde ein fristgemäßer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, so beraumt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung an. In der Hauptverhandlung kann das Gericht das Verfahren einstellen oder ein Urteil aussprechen. Unter Umständen kann das Gericht auch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. Hierzu ist jedoch Ihre Zustimmung als Betroffener notwendig. Bitte beachten Sie: Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, sollten Sie VORHER eine Online Akteneinsicht beauftragen!
Im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten ist die Polizei berechtigt ein Verwarnungsgeld aufzuerlegen.
Strafverfahren
Die Staatsanwaltschaft kann aufgrund des Ermittlungsberichts der Polizei entscheiden, ob das Verfahren eingestellt, Anklage erhoben oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt wird. Hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben oder wurde gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, so findet eine Hauptverhandlung statt. In der Hauptverhandlung wird der Angeklagte angehört. Als Angeklagter ist man nur verpflichtet, Angaben zur Person zu machen, Angaben zur Sache sind freiwillig. Nach der Anhörung des Angeklagten tritt das Gericht in die Beweisaufnahme ein. Hier werden je nach Fall Zeugen und Sachverständige gehört. Gerne werden auch die Polizeibeamte, die den Unfall aufgenommen haben, vernommen. Nachdem alle Zeugen gehört und alle Beweismittel besichtigt worden sind, schließt das Gericht die Beweisaufnahme.
Bitte beachten Sie: Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, sollten Sie VORHER eine Online Akteneinsicht beauftragen!
Danach hält zunächst der Staatsanwalt sein Plädoyer, in welchem er nochmals zusammenfasst, warum und insbesondere auch zu welcher Strafe der Angeklagte seiner Auffassung nach verurteilt werden sollte. Als nächstes folgen die Plädoyers der Verteidiger. Diese begründen, warum der Angeklagte freigesprochen oder zumindest milde bestraft werden sollte. Schließlich kommt das Ÿletzte Wort des Angeklagten. Dieser kann die Gelegenheit nutzen, um sich nochmals beim Opfer zu entschuldigen oder um nochmals seine Unschuld zu beteuern. Meistens schließt sich der Angeklagte aber nur den Ausführungen seines Verteidigers an.
Danach zieht sich das Gericht zur Beratung zurück und überlegt sich, ob und wie es den Angeklagten verurteilen soll. Wenn die Überlegungen abgeschlossen sind, erscheint das Gericht wieder im Verhandlungssaal und verkündet das Urteil.
Gegen das Urteil kann innerhalb von einer Woche Berufung eingelegt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hat, im Berufungsverfahren auch eine höhere Verurteilung herauskommen kann.
Führerschein in Gefahr?
Im Rahmen von Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten ist vielfach der Führerschein in Gefahr. Bei Straftaten wie Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung oder Unfallflucht wird der Führerschein oft vorläufig beschlagnahmt. Kommt es zur Verurteilung, so kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfirst festlegen, innerhalb der Verurteilte keine neue Fahrerlaubnis beantragen darf. Bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten – z.B. bei einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung – kann ein Fahrverbot verhängt werden.
Bitte beachten Sie: Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, sollten Sie VORHER eine Online Akteneinsicht beauftragen!
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, so müssen Sie diese neu erwerben. Hierbei sollten Sie unbedingt frühzeitig mit Ihrem Anwalt die Vorbereitungsmaßnahmen für die Neuerteilung besprechen. Wenn zwischen der Beantragung der neuen Fahrerlaubnis und der Entziehung der Fahrerlaubnis bereits mehr als 2 Jahre vergangen sind, muss eine neue Führerscheinprüfung abgelegt werden.
Bei Fahrverboten ist zu beachten, dass die Frist des Fahrverbots nicht schon mit der Urteilsverkündung zu laufen beginnt, sondern erst dann, wenn Sie den Führerschein bei der zuständigen Verkehrsbehörde abgegeben haben.
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