Schuldenfrei in 3 Jahren???

Mahnungen? Angst, die Post zu öffnen? Existenzängste aufgrund von nicht bezahlten Rechnungen? Keine Angst- Sie sind nicht allein!

Millionen von Haushalten sind nicht nur coronabedingt in Deutschland überschuldet. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt – Rapide! Hier ist der einzige Ausweg aus der Schuldenfalle die Privatinsolvenz.

Rechtsanwalt Andre Brüggemann aus Detmold mit Schwerpunkt Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die ersten Schritte in eine wieder unbeschwerte Zukunft können Sie noch heute unternehmen. Ich zeige Ihnen, wie:

Lesen Sie die nachfolgenden Zeilen sehr aufmerksam!

Das wichtigste vorab:

» Was kostet eine Privatinsolvenz?
Sofern Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, kostet Sie das außergerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren bei mir nur 15,-€.

Bitte besorgen Sie sich vorab einen entsprechenden Beratungshilfeschein bei Ihrem Amtsgericht. Ich bitte um Verständnis, daß wir den Antrag auf Beratungshilfe für Sie Nicht stellen können.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an oder nehmen Sie unser Angebot der Onlinerechtsberatung in Anspruch.

2 Voraussetzungen der Beratungshilfe

Die Vergabepraxis unterscheidet sich von Region zu Region. Falls an Ihrem Wohnsitz Beratungshilfe erteilt wird, geschieht dies meistens unter zwei Voraussetzungen:
– Sie haben ein niedriges Einkommen und
– die Wartezeit einer öffentlichen Schuldenberatung ist unangemessen lang

Ein niedriges Einkommen ist gegeben, falls dieses nicht ausreicht, um unter Abzug der zur Lebensführung erforderlichen Kosten einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Dies ist z. B. immer der Fall, wenn Sie auf ALG II oder eine Rente beziehen, die diesen Satz nicht oder nur geringfügig übersteigt. Wenn sie erwerbstätig sind, müssen Sie berechnen, ob Ihr Einkommen niedrig ist. Addieren Sie
– Ihr eigenes Nettoeinkommen
– das Nettoeinkommen Ihres Ehepartners (falls vorhanden) und
– Ihr Vermögen (Bargeld, Kontoguthaben und andere Vermögenswerte, es sei denn, Sie dienen alleine der Lebensführung).

Ziehen Sie davon die folgenden Beträge ab:
– 411 Euro Einkommensfreibetrag
– 187 Euro, falls Sie berufstätig sind,
– 411 Euro, falls Sie verheiratet sind,
– Unterhalt für ein volljähriges Kind,
– Ihre Warmmiete,
– sinnvolle Versicherungen (z. B. Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausratversicherung) sowie
– Werbungskosten (Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Arbeitsmaterialien).

Wenn der übrigbleibende Betrag 15 Euro unterschreitet, ist ein niedriges Einkommen gegeben.

Die zweite Voraussetzung ist der Nachweis einer unangemessen langen Wartezeit einer öffentlichen Schuldenberatung. Vor allem in größeren Städten verlangen viele Amtsgerichte einen Nachweis, dass eine Entschuldung über eine öffentliche Schuldenberatung unzumutbar ist.

Lassen Sie sich davon nicht abschrecken und befolgen Sie folgenden Tipp: Legen sie der Beratungshilfestelle einen Nachweis über die langen Wartezeiten einer öffentlichen Schuldenberatung vor.

Ich empfehle Ihnen, Ihr Amtsgericht persönlich aufzusuchen. Dadurch zeigen Sie dem Rechtspfleger, dass Sie es ernst meinen. Dies erhöht meistens Ihre Aussichten, Beratungshilfe zu bekommen. Bringen Sie zum Amtsgericht folgende Unterlagen mit:
– Ihren Personalausweis,
– Ihre Einkommensnachweise,
– die Einkommensnachweise Ihres Ehepartners,
– Nachweise über die Unterhaltspflichten,
– Ihren letzten Kontoauszug,
– Nachweise über Ihre Versicherungen und Werbungskosten sowie
– Ihren Mietvertrag und Nachweise über die Höhe der Heizungs- und Stromkosten

Achtung:
Auch das spätere vollständige Ausfüllen des gerichtlichen Antrages gehört nicht zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung und muss gesondert vergütet werden.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Beratungshilfe haben oder Ihnen Beratungshilfe verweigert wird, orientieren sich die Rechtsanwaltsgebühren am Streitwert.

Folgende Kosten stellen wir ansonsten für die außergerichtliche Schuldenbereinigung in Rechnung:

Anwaltskosten (gültig ab 01.01.2022)

Die Gebühren für eine außergerichtliche Privatinsolvenz/ Verbraucherinsolvenz betragen

  • Bis 5 Gläubiger = 297,00 €
  • 6 – 10 Gläubiger = 446,00 €
  • 11 – 15 Gläubiger = 594,00 €
  • 16 – 20 Gläubiger = 743,00 €
  • ab 21 Gläubiger = Anfrage

Hinzu kommt jeweils eine Post- und Telefonkostenpauschale von 20,00 € sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Kommt es im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren zu einem wirksamen Vergleich mit allen Gläubigern und damit zu einer Erledigung, so fällt zusätzlich noch eine Einigungs- und Erledigungsgebühr von 165,00 € an.

Rechtsanwalt in Detmold

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