Nerven Sie säumige Schuldner?
Haben Sie keine Lust, ewig Ihrem Geld hinterher zu laufen?
Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, Rechtsanwalt Andre Brüggemann, Detmold. Ich setze Ihre Forderungen außergerichtlich bzw. gerichtlich durch und erledige auch die Vollstreckung bis letztlich zur Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher.
Überlassen Sie meinem Team den bürokratischen Aufwand. Wir kennen uns bestens damit aus, da mittlerweile die Behörden spezielle Formulare für die Titulierung und Vollstreckung der Forderungen vorgeben. Hier kann man viele Fehler machen.
Wußten Sie,
…daß Anwalts- und Gerichtskosten im Mahnverfahren als sogenannter “Verzugsschaden” vom Schuldner zu bezahlen sind?
…daß man NICHT dreimal mahnen muss, um eine Forderung gerichtlich geltend zu machen?
…daß der Schuldner automatisch in Verzug gerät, wenn er 30 Tage nach Erhalt Ihrer Rechnung nicht gezahlt hat, wenn Sie ihn auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben?